zuerst erschienen auf B4B Schwaben
Was alle Arbeitgeber vermeiden wollen: Einen Rückfall. Aber wie geht man am besten auf Mitarbeitende ein, die nach einem Burnout in die Wiedereingliederungsphase starten?
„Wie gehen wir mit Mitarbeitenden um, die nach einer Burnout-Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz kommen?“
Unsere Expertin für Gesunde Personal- und Organisationsentwicklung, Dr. Michaela Simon, antwortet:
Menschen, die an Burnout erkrankt sind, haben in der Regel eine heftige Zeit hinter sich, in der sie hoffentlich viel über sich und die Ursachen dieser Erkrankung erfahren haben. Denn ein Burnout kommt nicht von heute auf morgen, sondern kann sich als schleichender Prozess über Wochen, Monate oder auch Jahre hinziehen. Und ebenso lange wie es gedauert hat in diesen Zustand tiefer emotionaler, körperlicher und geistiger Erschöpfung hineinzugeraten, dauert es, auch wieder herauszukommen, so eine Faustregel mancher Therapeuten.
Rückfall vermeiden: der individuelle Aspekt
Wer nach einem Burnout dauerhaft gesund bleiben möchte, braucht Unterstützung und eine alltagstaugliche Anti-Stress-Strategie. Der Weg zurück in den Job nach Erkrankungen wie Depression oder Burnout gleicht einem Drahtseilakt.
Warum? Weil es auf der individuellen Seite darauf ankommt, sich und seine Stressoren und damit die Auslöser für den Burnout-Prozess sehr genau zu erkennen und zu analysieren. Zu dieser Analyse gehören nicht nur die Stressoren selbst, sondern auch die Art der Stressoren und in welchem Umfeld diese angesiedelt sind (privat/beruflich; eigene Ansprüche /Perfektionismus)
Im nächsten Schritt geht es dann um die Strategieentwicklung für einen gesunden Umgang mit Stressoren und die Stärkung der eigenen Resilienzfaktoren. Je nach Schwere der Erkrankung macht es Sinn, sich gute professionelle Unterstützung zu holen.
Rückfall vermeiden: der unternehmerische Aspekt
Bis zur Rückkehr des/r Mitarbeitenden bleibt das Unternehmen erst mal außen vor. Das heißt, nicht ganz. Wenn es vom/n der Mitarbeitenden gewünscht ist, kann und sollte der Kontakt gehalten werden, indem man vereinbart, wie Information und Kommunikation erfolgen sollen: etwa über regelmäßige Mails über Neuerungen und Veränderungen etc.
Kommt der/die Mitarbeiter/in dann zurück, erfolgt das in der Regel über eine Wiedereingliederung, die gemeinsam mit dem Fach- oder Hausarzt entwickelt wurde. Das heißt: hier wird vereinbart wieviel und in welchem Zeitraum gearbeitet werden kann. Das kann von wenigen Stunden in der Woche bis zum vollständigen Wiedereinstieg variieren. Da gerade bei Burnout Erkrankungen weder die Fachleute noch der Betroffene selbst sicher einschätzen können, wieviel Arbeit ohne erneute Überforderung möglich und sinnvoll ist, heißt es: Ausprobieren und gut kommunizieren.
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) erleichtert den Prozess im Unternehmen
Idealerweise ist im Unternehmen das BEM-Verfahren etabliert und das BEM-Team oder der BEM-Beauftragte sind erfahren und ausgebildet in den Gesprächen zum Wiedereinstieg und auch in der Betreuung derartiger Fälle.
Für die Unternehmer/innen, die BEM noch nicht eingeführt haben sollten, hier eine kurze Erläuterung:
Mit der Neufassung des § 167 Abs. 2 SGB IX ist das betriebliche Eingliederungsmanagement verpflichtend: das heißt, wenn ein Mitarbeiter /in sechs Wochen zusammenhängend oder unterbrochen innerhalb der letzten zwölf Monate arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber aktiv werden und ein BEM-Gespräch anbieten. Für den/die Mitarbeiter/in ist BEM freiwillig – für den Arbeitgeber ist es gesetzliche Pflicht.
BEM ist für alle Betriebe Pflicht und ein sehr wirkungsvolles Personalentwicklungsinstrument
Die Ziele des BEM Verfahrens sind: die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Suche nach Leistungen oder Hilfen, mit denen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und die Entwicklung von Möglichkeiten wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Erwähnt sei auch, dass dieses Gesetz für alle Beschäftigten und für alle Betriebe unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter gilt.
Führungskräfte sind hier gefordert
Haben Sie im Unternehmen kein BEM-Verfahren etabliert oder arbeiten mit einem externen BEM-Spezialisten sollten Sie mit dem direkten Vorgesetzten die Betreuung und Kommunikation der/s Mitarbeitenden besprechen.
Wichtig ist, sich hier sehr engmaschig gegenseitig zu informieren und zu kommunizieren, wie das in der Wiedereingliederung vorgeschlagene Arbeitspensum passt und ob Anpassungen vorgenommen werden sollten. Signalisieren Sie ihrem Mitarbeiter/in, dass Sie bzw. der/die direkte Vorgesetzte jederzeit ansprechbar sind und vereinbaren Sie wöchentliche Updates. Informieren Sie außerdem mit dem Einverständnis des/r Mitarbeiters/in auch das Team. So können Missverständnisse und Missstimmungen vermieden werden.
Gesunder Wiedereinstieg braucht Zeit, Vertrauen und Achtsamkeit
Um die Gefahr eines Rückfalls zu minimieren, ist es wichtig, dass der/die Mitarbeiter/in auf Anzeichen von Überforderung und Stress achtet und sie kommuniziert. Ihr Job ist es deshalb, die notwendige Zeit einzuräumen und das Gefühl zu vermitteln, dass er /sie sich genau diese Zeit nehmen kann.
Sie wollen wissen, wie man einem Burnout bei Mitarbeitenden vorbeugen kann? Dann lesen Sie den Artikel Burnout – Wie beugt man ihm in der Firma richtig vor?